Die Rechtslage in Österreich: Starten und Landen im freien Gelände ist mit Einverständnis des Grundstückeigentümers erlaubt. Als Pilotenlizenz ist eine Überlandberechtigung (B-Schein) erforderlich, da es sich um keine offiziellen Start- und Landeplätze handelt.

BITTE BEACHTE:

  • Flugverbotszonen im Naturschutzgebiet Vilsalpsee und in Wildschutzgebieten unbedingt einhalten
  • Anweisungen/Erlässe von Grundstückseigentümern in jeglicher Form ist Folge zu leisten
  • Vermeide Flurschäden (zertrampeln von Almwiesen und Feldern bei hohem Gras, abkürzen von Wanderwegen, etc.)
  • Jagd und Wild: Schonzeiten beachten, vermeide Flüge sowie tiefe Überflüge zu den Randzeiten
  • Halte die Natur sauber und hinterlasse keinen Müll